Kraftwerksabschaltung nur mit Genehmigung

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Berlin (dpa/nd). Unrentabel gewordene Kraftwerke sollen notfalls zum Weiterbetrieb gezwungen werden, wenn sonst die Stromversorgung im Winter gefährdet wäre. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Ergänzung energiewirtschaftlicher Vorschriften, die der Bundestag beschließen soll. Betreiber müssen demnach die Stilllegung etwa von Gaskraftwerken künftig zwölf Monate vorher mitteilen. Die Bundesnetzagentur kann ein Abschalten untersagen, wenn nicht genug Reservekapazitäten zur Verfügung stehen. Die Betreiber sollen Entschädigungen bekommen, die auf den Strompreis aufgeschlagen werden sollen.

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