Tanzverbot an stillen Tagen wird gelockert

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München (dpa/nd). Nach monatelangem Hickhack in Bayern über das Tanzverbot an den sogenannten stillen Feiertagen gibt es nun endgültig einen Kompromiss zwischen CSU und FDP. Danach darf in den Nächten vor stillen Feiertagen künftig bis 2 Uhr getanzt werden. Bisher ist um Mitternacht Schluss. Im Gegenzug bekommen Kommunen das Recht, ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen zu erlassen. »Die Kommunen erhalten hiermit flexible Handlungsmöglichkeiten«, betonte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch. Stille Tage sind Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der Volkstrauertag, Buß- und Bettag, der Totensonntag und Heiligabend von 14 Uhr an.

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