Juristische Artistik hinter verschlossenen Türen

Wiedersehen vor Gericht: Jörg Kachelmann tritt im Zivilprozess als Kläger gegen seine Ex-Geliebte auf

  • Jochen Neumeyer und Ira Schaible, dpa
  • Lesedauer: 3 Min.
Nach seinem Freispruch aus Mangel an Beweisen kämpft Jörg Kachelmann nun um die Anerkennung seiner Unschuld - und es sieht nicht so aus, als würde er klein beigeben. Die Güteverhandlung scheiterte, es könnte eine neue Beweisaufnahme folgen.

Ein Wiedersehen vor Gericht: Anderthalb Jahre nach dem Ende des Vergewaltigungsprozesses in Mannheim stehen sich Jörg Kachelmann und seine Ex-Geliebte Claudia D. erneut gegenüber. Diesmal im braun getäfelten Saal E I des Landgerichts Frankfurt. Und in einer neuen Rollenverteilung: Vor dem Zivilgericht tritt Jörg Kachelmann als Kläger auf. Er fordert mehr als 13 000 Euro Schadenersatz von der Frau, die ihn wegen Vergewaltigung angezeigt hatte, für Gutachten, die er zu seiner Verteidigung erstellen ließ. Sollte er damit Erfolg haben, könnten weitere Klagen folgen.

Der 54-Jährige steht schon im Gerichtssaal, als die Türen für die Zuschauer geöffnet werden, in Anzug und Krawatte, er plaudert mit seinen Anwälten, er bleibt stehen, so lange die Fotografen im Raum sind, Bilder im Sitzen vor Gericht gelten als unvorteilhaft. Claudia D. huscht erst kurz vor Verhandlungsbeginn in den Saal, an der Seite ihres Anwalts, das Gesicht hinter einer großflächigen Sonnenbrille verborgen, ein lila Tuch um den Hals, das hellblonde Haar zu einem losen Pferdeschwanz gebunden. Das Gericht hat angeordnet, dass beide persönlich erscheinen müssen.

Der öffentliche Teil der Verhandlung ist nach fünf Minuten vorbei. Richard Kästner, der Vorsitzende der 18. Zivilkammer, stellt die Anwesenheit der Parteien fest, dann verkündet er einen Beschluss, den das Gericht schon vorher getroffen hat: Zuschauer und Journalisten müssen den Saal verlassen, »weil persönliche Verhältnisse der Parteien erörtert werden, die nicht in die Öffentlichkeit gehören«.

Sehr viele Zuschauer sind es nicht, kein Massenansturm wie beim Strafprozess, nur eine kleine Gruppe von Studentinnen protestiert vor dem Gericht. »150 000 Opfer jährlich«, ist auf einem ihrer Plakate zu lesen, sie demonstrieren gegen die Behauptung, es gebe eine »Opferindustrie«. »Wir wollen Kachelmanns Prozess kritisch begleiten«, sagt Petra Thesing von der Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt. »Es geht uns aber nicht nur um Kachelmann. Das ist doch ein gesellschaftliches Problem, dass Frauen, die sexuelle Nötigung erfahren haben, nur wenig Gerechtigkeit erfahren«, sagt die Studentin aus Marburg.

Kachelmanns Klage ist juristische Hochseilartistik, und man kann vermuten, dass es ihm ganz recht ist, wenn nicht allzu viele Leute zuschauen, für den Fall, dass er dabei runterfällt. Denn anders als im Strafverfahren muss nun er beweisen, dass Claudia D. gelogen hat, dass sie ihn falsch beschuldigt hat, dass er unschuldig ist. Das dürfte wohl der wahre Zweck dieser Klage sein: Die gerichtliche Feststellung seiner Unschuld.

Denn das Landgericht Mannheim hat ihn im Mai 2011 zwar freigesprochen, aber nur, weil die Richter nicht von seiner Schuld überzeugt waren - nach dem Grundsatz »im Zweifel für den Angeklagten«. Dass Claudia D. gelogen hat, darauf wollten sie sich nicht festlegen. Das Kunststück, das Kachelmann und seiner Anwältin Ann Marie Welker gelingen müsste, wäre also: Die Zivilrichter in Frankfurt in einer Frage zu überzeugen, in der sich ihre Strafrechtskollegen in Mannheim auch nach 44 Verhandlungstagen nicht festlegen wollten.

Neben der Zivilrechtsexpertin Welker brachte Kachelmann auch seinen Strafverteidiger Johann Schwenn mit nach Frankfurt am Main - was ein Zeichen sein könnte, dass er sich nicht scheut, nochmals in den Kampf um Details und die Deutung von Gutachten einzusteigen. Sollten die Richter gehofft haben, die Sache - wie häufig in Zivilverfahren - mit gutem Zureden und einem Vergleich schnell vom Tisch zu bekommen, wurden sie erst einmal enttäuscht: Die sogenannte Güteverhandlung bleibt ohne Einigung.

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