Bundestag verstieß gegen eigene Gesetze
Berlin (epd/nd). Der Bundestag hat eine Studentin jahrelang als Scheinselbstständige beschäftigt. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Berliner Sozialgerichtes heißt es, das Parlament habe nicht nur gegen seine eigenen Gesetze verstoßen, sondern »auch Rentenversicherungsbeiträge für die Besucherbetreuerin vorenthalten«. Damit wies das Gericht eine entsprechende Klage der Bundestagsverwaltung gegen die Rentenversicherung zurück. Die junge Frau arbeitete von Januar 2008 bis Oktober 2009 als eine von rund 70 studentischen Mitarbeitern für in der Besucherbetreuung des Parlaments. Grundlage der Anstellung war ein Rahmenvertrag als freie Mitarbeiterin.
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