Darunter versteht man die Zusage des Arbeitgebers auf Leistungen zur Hinterbliebenen-, Invaliditäts- oder Altersversorgung an den Arbeitnehmer. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) stellt für Erwerbstätige neben der gesetzlichen Rente eine zweite, wirkungsvolle Säule der Alterssicherung dar.
Die bAV bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, im Rahmen der Gehaltsumwandlung steuer- und sozialabgabenfrei Rücklagen für die eigene Altersversorgung zu bilden. Das lohnt sich immer, auch wenn der Arbeitgeber dazu nichts beiträgt.
Die sogenannte Gehalts- oder Entgeltumwandlung steht allen Arbeitern und Angestellten offen. Ein Teil des Bruttogehalts, die vermögenswirksamen Leistungen oder ein Teil der Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld fließt hier ohne Abzüge in die eigene Vorsorge. Der Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet, dazu ein Angebot zu machen. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass knapp ein Drittel der Arbeitnehmer meint, ihr Arbeitgeber würde nichts Entsprechendes anbieten und müsste das auch nicht. Das ist ein folgenschwerer Irrtum.
Wenn die betriebliche Altersversorgung vom Arbeitgeber finanziert wird, hat der Beschäftigte nach Vollendung des 25. Lebensjahres und bei Bestand der Versorgungszusage von mindestens fünf Jahren einen gesetzlich unverfallbaren Anspruch. Für Zusagen vor dem 1. Januar 2009 gelten andere gesetzliche Fristen. Vertraglich können auch günstigere Fristen vereinbart sein. Außerdem gilt: Ansprüche aus Entgeltumwandlungen sind ohnehin sofort unverfallbar.
Für die Abwicklung der bAV kommen fünf Modelle in Betracht, sogenannte Durchführungswege. Der Arbeitgeber kann die für ihn wirtschaftlichste Variante frei wählen.
Zur Reduzierung von Risiken und Verwaltungskosten entscheiden sich gerade kleinere und mittlere Unternehmen häufig für die Zusammenarbeit mit einer Versicherung: Hier zahlt der Arbeitgeber für den Mitarbeiter Beiträge in einen Versicherungsvertrag ein. Die dafür aufgewendeten Mittel werden ganz oder teilweise aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers aufgebracht - ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Dadurch verringert sich dessen steuerliche Belastung sowie die Höhe der Sozialabgaben - das monatliche Netto verändert sich durch die Beiträge zur Altersvorsorge nur geringfügig. Ein Beispiel: Wer 100 Euro aus seinem Bruttogehalt einzahlt, bekommt unter dem Strich nur rund 40 Euro weniger Nettogehalt heraus.
Der so geförderte Beitrag ist auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt. In 2012 sind das 2688 Euro. Zusätzlich können pro Jahr nochmals 1800 Euro steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge fließen, bei denen aber Sozialabgaben fällig werden.
Gibt der Arbeitgeber noch eigene Zuschüsse, beispielsweise die auf seiner Seite eingesparten Sozialversicherungsbeiträge, erhöhen sich Attraktivität und Rendite für den Arbeitnehmer nochmals.
Die Durchführung der bAV mittels einer Direktversicherung ist einfach und unbürokratisch in der Organisation. Sie eröffnet bei mehreren Versicherten im gleichen Unternehmen auch finanzielle Vorteile. Im Rahmen einer Gruppenversicherung bieten die Versicherer oft besonders günstige Konditionen an.
Für Beschäftigte in bestimmten Berufen gibt es zudem spezielle Branchentarife. So ist etwa für die Beschäftigten in der Metall-, Elektro- und Textilindustrie die betriebliche Altersvorsorge als Bestandteil tarifvertraglicher Regelungen fest verankert.
Verbreitete Befürchtungen in Bezug auf Sicherheit und Flexibilität der Betriebsrente sind dabei unbegründet, auch bei einem Arbeitsplatzwechsel. Selbst bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die in der Direktversicherung angesparten Einlagen bei der Versicherung geschützt.
Flexibel erweist sich das Vorsorgemodell Direktversicherung auch bei der Art der Auszahlung: Denn der Arbeitnehmer kann sich für eine lebenslange monatliche Rente oder für eine einmalige Kapitalabfindung entscheiden.
Im Einvernehmen mit allen Beteiligten kann die Betriebsrentenzusage vom neuen Arbeitgeber übernommen werden. Wenn nicht, bleibt die unverfallbare Betriebsrente in der zum Zeitpunkt des Ausscheidens bestehenden Höhe erhalten. Das Vertragsguthaben geht nicht verloren. Ist der Durchführungsweg ein Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder Direktversicherung und hat der Übertragungswert nur eine bestimmte Höhe, kann der Beschäftigte innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Übertragung verlangen. Das gilt für Zusagen nach dem 31. Dezember 2004. Der abgeschlossene Vertrag - beispielsweise eine Direktversicherung - kann auch ruhend gestellt oder privat weitergeführt werden.
Eine Betriebsrente wird erst im Versorgungsfall (Alter, Invalidität, Tod) ausgezahlt, so dass keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II erfolgt.
Nein. Die betriebliche Altersversorgung als ergänzende Leistung zur gesetzlichen Rentenversicherung gewinnt immer mehr an Bedeutung. In der gegenwärtigen Diskussion um Altersarmut und Absenkung des Rentenniveaus unter 50 Prozent soll gerade das System der Betriebsrenten weiter ausgebaut werden.
Steuern müssen immer gezahlt werden zu für Rentner meist günstigerem Steuersatz. Je nach Höhe und Durchführungsweg sind auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen.
Auf Betriebsrenten, die kurz vor der Auszahlung stehen, hat die niedrige Zinsentwicklung keine Auswirkungen. Für Anwartschaften auf eine Betriebsrente ändert sich unmittelbar auch nichts. Vor dem Hintergrund der niedrigen Zinserträge werden aber einige Arbeitgeber versuchen, durch Änderung der Zusage die Höhe der Betriebsrenten für die Zukunft zu reduzieren. Hier sind Betriebsräte gefordert.
Die Riester-Förderung soll die Vorsorgelücke schließen, die durch die vor zehn Jahren beschlossene Senkung des Rentenniveaus gerissen wird. Doch die private Altersvorsorge wird von Verbraucherschützern kritisiert, die sich an den undurchsichtigen Angeboten stören. Nun soll nach dem Willen der Bundesregierung mehr Transparenz bei Neuverträgen die zusätzliche Altersvorsorge attraktiver und vergleichbarer machen hinsichtlich Kosten, Renditeerwartung und Anlagerisiko. Die Riester-Rente kann über die betriebliche Altersversorgung genutzt werden, wenn der Durchführungsweg eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ist.
Zusammengestellt nach Informationen der ERGO
Versicherungsgruppe und aus metallzeitung 10/2012