nd-aktuell.de / 15.11.2012 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 8

Attest am ersten Krankheitstag

Urteil: Arbeitgeber dürfen ärztliche Bescheinigung sofort verlangen

Erfurt (dpa/nd). Beschäftigte müssen auf Verlangen des Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch. Arbeitgeber müssen demnach auch nicht begründen, warum sie bereits so früh einen Krankenschein vorgelegt bekommen wollen. Es liege es in deren Ermessen, dies auch ohne objektiven Anlass zu verlangen, entschieden die obersten deutschen Arbeitsrichter.

Damit wurde die Klage einer Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks zurückgewiesen. Sie war nach einer Krankmeldung im November 2010 von ihrem Arbeitgeber aufgefordert worden, künftig schon am ersten Krankheitstag ein Attest vorzulegen. Die Klägerin hatte sich bereits in den Vorinstanzen erfolglos gegen die Anweisung ihres Arbeitgebers gewehrt.

In Deutschland gibt es derzeit 37,2 Millionen Arbeitnehmer. 2011 waren sie durchschnittlich 9,5 Arbeitstage krankgemeldet. Beschäftigte sind verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Spätestens am vierten Krankheitstag muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Das Entgeltfortzahlungsgesetz räumt Arbeitgebern aber das Recht ein, schon früher einen Krankenschein zu verlangen.