Netzentgeltbefreiung bleibt vorerst in Kraft
Gericht: Grundlage des Verfahrens aber fragwürdig
Düsseldorf (AFP/nd). Die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten bleibt vorerst in Kraft. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht wies die Eilanträge der NRM Netzdienste Rhein-Main und der Stadtwerke Ilmenau zurück, die sich gegen den Abrechnungsmodus für die Befreiung im Jahr 2011 gewandt hatten. Zugleich äußerte das Gericht aber Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Befreiungsverfahrens. Eine Entscheidung soll im Hauptsacheverfahren im Mär...
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