nd-aktuell.de / 17.11.2012 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Eltern haften nicht für Musiktausch

Karlsruhe (AFP/nd). Eltern müssen nur unter bestimmten Umständen für den illegalen Musiktausch ihrer Kinder im Internet haften. Falls sie ihre Kinder über die Rechtswidrigkeit solcher sogenannten Filesharings aufgeklärt und keinen konkreten Anlass zu Misstrauen haben, können sie für finanzielle Schäden auch nicht verantwortlich gemacht werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied (AZ: I ZR 74/12).