Mastanlage stellt vorläufig Betrieb ein
Schwerin (dpa/nd). Die Hähnchenmastanlage in Kuppentin muss ihren Betrieb vorläufig einstellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Greifswald entschieden, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) am Dienstag mitteilte. Die vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung muss laut Gericht nachgeholt werden. Der BUND hatte gegen das Projekt geklagt, das trotz Protesten gestartet wurde. Pro Mastdurchgang, der rund 30 Tage dauert, sollen in der Anlage rund 131 500 Hähnchen produziert werden.
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