nd-aktuell.de / 28.11.2012 / Ratgeber / Seite 23

Nicht per Mail

Urteile in Kürze

● Arbeitgeber können Mitarbeiter nicht per Mail kündigen. Scannt der Chef das Kündigungsschreiben ein und verschickt es per Mail, hält er die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht ein. Die Kündigung ist unwirksam (Arbeitsgericht Düsseldorf, Az. 2 Ca 5676/119).

● Wer krank geschrieben ist, darf unter Umständen dennoch ins Fitnessstudio gehen. Das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 9 Sa 1581/10) sah kein Problem bei einem Mitarbeiter, der mit Grippe dort leichte Übungen gegen Nackenverspannungen machte.