nd-aktuell.de / 30.11.2012 / Politik / Seite 5

Entschädigung für Sicherungsverwahrte

Karlsruhe (dpa/nd). Ehemalige Sicherungsverwahrte haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie zu lange eingesperrt waren. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe am Donnerstag im bundesweit ersten Entschädigungsprozess dieser Art. Die Richter sprachen vier verurteilten Vergewaltigern Entschädigungen zwischen 49 000 und 73 000 Euro zu und bestätigten damit das Urteil aus erster Instanz. Zahlen muss im konkreten Fall das Land Baden-Württemberg. Das Urteil dürfte Signalwirkung haben.