Wachsende Speicherwut

Grün-Rot in Stuttgart und ihr neues Polizeigesetz

  • Thomas Schmidt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Kaum beachtet von der breiten Öffentlichkeit wurde in Baden-Württemberg unlängst das Polizeigesetz verschärft. Das Besondere an diesem Vorgang: Das Land wird von einer grün-roten Koalition regiert. Und bei der Abstimmung im Stuttgarter Landtag votierte die schwarz-gelbe Opposition einträchtig mit den Regierungsparteien.

Ohne großes Aufsehen wurde am 15. Oktober in Baden-Württemberg das Polizeigesetz geändert. Keine einzige Gegenstimme hatte es im baden-württembergischen Landtag gegen die Gesetzesreform gegeben. Diskussionen gab es lediglich um die Frage der Einführung von innerstädtischen Alkoholverboten. Die CDU hätte solche Verbote gerne in das Polizeigesetz aufgenommen, Jusos und Grüne Jugend hatten auf den jeweiligen Parteitagen allerdings dafür gesorgt, dass dieser Einschnitt nicht zustande kam.

Ein Urteil aus Thüringen

Doch dass man über die Gesetzesänderungen und polizeilichen Ermächtigungen, die das Gesetz ohnehin schon vorsieht, sehr wohl diskutieren muss, beweist auch ein aktuelles Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 21. November. Das Gericht entschied, dass Regelungen zur heimlichen Datenerhebung, die dem dortigen Gesetz 2008 hinzugefügt wurden, in Teilen verfassungswidrig seien. »Unzureichend sind die Befugnisse zu heimli...


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