Brandursache bleibt ungeklärt

Der Revisionsprozess um Oury Jallohs Tod steht vor dem Abschluss. Die Nebenkläger sind unzufrieden

  • Hendrik Lasch, Magdeburg
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Der zweite Prozess um den Feuertod des Flüchtlings Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau steht nach zwei Jahren vor dem Ende - auch wenn die Nebenklage zentrale Fragen für ungeklärt hält.

Im Fall des 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Flüchtlings Oury Jalloh hat die Staatsanwaltschaft beantragt, den damals verantwortlichen Dienstgruppenleiter zu einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro zu verurteilen. Oberstaatsanwalt Christian Preißner sagte in seinem Plädoyer im Revisionsprozess vor dem Landgerichts Magdeburg, der angeklagte Beamte Andreas S. habe sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht. In einem ersten Verfahren war der heute 52-jährige Polizist im Dezember 2008 vom Landgericht Dessau freigesprochen worden.

Preißner warf dem Polizisten vor allem vor, Jalloh nicht von den Fesseln gelöst oder gar aus dem Gewahrsam entlassen zu haben, in das er am 7. Januar 2005 aus nichtigem Anlass genommen worden war. Dadurch hätte der Tod Jallohs vermieden werden können. Ob dessen Leben auch durch schnelleres Handeln des Angeklagten nach Anschlagen eines Brandmelders hätte gerettet werden können,...


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