Verfassungsgericht kritisiert Überwachung

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Karlsruhe (dpa/AFP/nd). Das Bundesverfassungsgericht mahnt eine gesetzliche Grundlage für die Dauerüberwachung ehemaliger Sicherungsverwahrter an. Ansonsten werde in Kauf genommen, dass solche Maßnahmen künftig für rechtswidrig erklärt würden, warnte das Gericht in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Nur für eine Übergangszeit sei es in Ordnung, wenn sich die Polizei auf allgemeine gesetzliche Regelungen stütze. Damit hatte die Beschwerde eines Mannes Erfolg, der nach Haft und Sicherungsverwahrung frei kam. Seitdem parkt ständig ein Polizeiauto vor seiner Unterkunft.

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