Rosenheim-Cop geht in Berufung

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Traunstein (dpa/nd). Der frühere Rosenheimer Polizeichef, der wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war, akzeptiert die Bewährungsstrafe nicht. Sein Anwalt legte nach Mitteilung vom Dienstag Revision gegen das Urteil des Traunsteiner Landgerichts ein. Damit landet der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Anklage hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert.

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