nd-aktuell.de / 06.12.2012 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

BGH untersagt Werbespruch

Karlsruhe (dpa/nd). Der Werbeslogan »So wichtig wie das tägliche Glas Milch!« für einen Fruchtquark ist als gesundheitsbezogene Angabe grundsätzlich nicht zulässig. Das folgt aus einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Der Joghurthersteller Ehrmann hatte mit dem Spruch für seinen Fruchtquark »Monsterbacke« geworden. Das Verbot folge aus der europäischen Verordnung über »nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel«, so die Richter.