Duogynon-Klage abgewiesen

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Berlin (dpa/nd). Eine Schmerzensgeldklage gegen den Pharma-Konzern Bayern wegen des Medikaments Duogynon ist endgültig gescheitert. Das Urteil des Berliner Landgerichts sei jetzt rechtskräftig, teilte das Kammergericht am Montag mit. Der Kläger habe die Berufung zurückgenommen. Ein behinderter Mann hatte von Bayer als Rechtsnachfolgerin des Duogynon-Herstellers Schering Schmerzensgeld von mindestens 50 000 Euro verlangt. Nach seiner Meinung wurde er durch Duogynon geschädigt, das seine Mutter im Jahr 1975 zur Feststellung der Schwangerschaft eingenommen hatte. Der Kläger verstand sich als Stellvertreter für mehrere hundert Menschen, die Missbildungen von Embryos auf das Medikament Duogynon zurückführen.

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