nd-aktuell.de / 12.12.2012 / Ratgeber / Seite 26

Beim Endspurt ist noch viel Geld rauszuholen

Steuertipps bis zum Jahresende

Bis Silvester 2012 können Bürger noch mehrere hundert Euro sparen und sich deutliche Vorteile für 2013 sichern. »Denn beim Jahresendspurt ist richtig viel Geld rauszuholen«, sagt Martina Bruse vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) und verweist auf nützliche Steuertipps, die man noch vor dem Jahresende umsetzen sollten.

1. Geballte Anschaffung von Arbeitsmittel

Für Arbeitnehmer kann sich die geballte Anschaffung von Arbeitsmitteln kurz vor Jahresschluss noch rechnen. Egal, ob Computer, Aktentasche, Stifte, Fachliteratur oder neue Büromöbel gekauft werden: Hauptsache ist, dass über 1000 Euro in diesem Jahr an Ausgaben für den Job zusammenkommen. Das entspricht nämlich der Höhe des Pauschbetrags. Dieser Betrag drückt die Steuer, unabhängig von einem Arbeitszimmer zu Hause.

Kostet ein Arbeitsmittel inklusive Mehrwertsteuer nicht mehr als 487,90 Euro, kann der Kauf sofort und in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen lassen sich über Jahre verteilt abschreiben. Es kann sich zudem lohnen, das Geld für einen bereits für 2013 geplanten Kurs oder eine Fortbildung noch bis Silvester zu überweisen.

2. Ausgaben für Krankheitskosten sammeln

Wer dieses Jahr schon Ausgaben für Krankenhaus, Zahnersatz, Medikamente oder die Kinderzahnspange hatte, sollte den anstehenden Kauf der neuen Einlagen oder der Brille bis Silvester auch noch angehen. Je größer die Summe, desto besser für die Steuer. Gesundheitsausgaben sind nämlich erst ab einer bestimmten Höhe absetzbar. Die aber liegt hoch.

Zusammengezählt wird alles, was der Arzt verordnet hat und was von den Kassen nicht erstattet wird, darunter Rezeptzuzahlungen, Kuren, Massagen, Augenlasern und Therapien. Es kann sich sogar lohnen, eine Arztrechnung noch bis Silvester zu zahlen, obwohl die Behandlung 2013 noch weitergeht.

Das Finanzamt muss mithelfen, wenn der zumutbare Eigenanteil überschritten wird. Dieser liegt bei jedem Steuerzahler anders. Er richtet sich vor allem nach dem Jahreseinkommen (Bruttoverdienst plus Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Verpachtung, minus Werbungskosten). Aber auch Familienstand und Kinderzahl sind wichtig. Je nach Lebenssituation liegt die Hürde zwischen ein und sieben Prozent des Gesamteinkommens.

Ein Beispiel: Eine Familie mit Kind und einem Einkommen von 30 000 Euro im Jahr muss bis zu 900 Euro Krankheitskosten selbst tragen. Was darüber hinaus anfällt, kann sie von der Steuer absetzen.

3. Handwerkerkosten noch bis Ultimo ausschöpfen

Richtig viel Steuerersparnis bringen Ausgaben rund um den Haushalt, insgesamt bis zu 5710 Euro im Jahr. Der Vorteil lässt sich direkt von der Steuerlast abziehen.

Dazu gehören Handwerkerkosten: Wer bislang erst wenige Reparaturen hatte, aber plant, bald die Wände zu streichen, die Küche zu modernisieren oder den Teppichboden erneuern zu lassen, sollte das noch bis zum 31. Dezember vorziehen. 20 Prozent des Arbeitslohns von bis zu 6000 Euro dürfen abgesetzt werden, maximal also 1200 Euro im Jahr. Ist der Betrag ausgeschöpft, sollten größere Aufträge gesplittet und ins nächste Jahr geschoben werden.

Absetzbar ist alles, was mit Renovierung, Erhalt oder Modernisierung zusammenhängt, allerdings nur die Arbeitsleistung, Anfahrt und Maschinenmiete, keine Materialkosten. Selbst die Reparatur von Waschmaschine, Geschirrspüler oder Computer daheim zählen. Rechnungen müssen jedoch vor Neujahr beglichen werden.

Außerdem absetzbar: die Beschäftigung einer Haushaltshilfe, eines Gärtners oder Fensterputzers, eines Altenpflege-, Umzugs- oder Schneeräumdienstes. 20 Prozent von bis zu 20 000 Euro Kosten können steuerlich geltend gemacht werden, maximal also 4000 Euro im Jahr. Wer seine Putzkraft oder die Köchin als Minijobber im Privathaushalt angemeldet hat, kann die dritte Sparchance abschöpfen, nämlich 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 510 Euro.

4. Steuerfreibeträge für 2013 bis Ende 2012 beantragen

2013 geht die neue elektronische Steuerkarte an den Start. Die bisherigen Freibeträge verlieren ihre Gültigkeit. Wer auch nächstes Jahr monatlich Netto mehr auf dem Konto haben will, muss sie bei seinem Finanzamt von sich aus möglichst noch 2012 neu beantragen. Das bringt je nach Verdienst und Steuersatz monatlich einige hundert Euro mehr Netto. Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen und Eintragungen für volljährige Kinder sowie die Steuerklassenkombination IV mit Faktor müssen in jedem Fall beim Finanzamt neu angemeldet werden.