Thüringer Klöße?

Immatrielles Erbe

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Nach jahrelanger Verzögerung beschloss das Kabinett am Mittwoch, dass Deutschland dem UNESCO-Abkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes beitritt. In drei Monaten wird die Konvention nun auch in Deutschland gültig. Damit könnten etwa das Münchner Oktoberfest oder die Thüringer Klöße auf die begehrte Liste kommen. Das Abkommen sichert kulturelle Ausdrucksformen wie Bräuche, Volksfeste und traditionelle Handwerkstechniken. Dieses Jahr wurden beispielsweise die italienische Geigenbaukunst und das österreichische Schemenlaufen zur Fasnacht zum Kulturerbe erklärt. Geld gibt es dafür allerdings nicht. dpa/nd

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