Nur Frauen für Frauen

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(epd). Männer dürfen nicht für das Amt der Frauenvertreterin kandidieren und sind auch von deren Wahl ausgeschlossen. Ihnen stehe weder das aktive und noch das passive Wahlrecht zu, entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch in einem Eilverfahren (VG 5 L 419.12).

Hintergrund ist die Beschwerde eines Richters am Berliner Amtsgericht, der im November bei der Präsidentin des Gerichtes das aktive und passive Wahlrecht für die bevorstehende Wahl der Frauenvertreterin beantragte. Das wurde abgelehnt. Daraufhin schlugen fünf weibliche Beschäftigte des Amtsgerichtes dem Wahlvorstand den Richter als Kandidaten für das Amt der Frauenvertreterin vor.

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