Zehn Jahre für Mord

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(dpa). Nach dem Mord an einer 81-jährigen Studienrätin muss der Täter zehn Jahre und drei Monate in Haft. Der 31-Jährige hatte vor dem Berliner Landgericht gestanden, die Pensionärin am 9. März 2012 in ihrem Mietshaus in Altglienicke erwürgt zu haben. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte lebenslange Strafe muss der Mann nicht verbüßen. Das Gericht ging wegen der krankhaften Spielsucht des Berliners von verminderter Schuldfähigkeit aus. Was wirklich in dem Haus in der Ortolfstraße passierte, konnte im Prozess nicht geklärt werden.

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