Jäger vor Gericht

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Montabaur (dpa/nd). Weil er im Westerwald einen Wolf erschossen hat, muss sich ein Jäger vor dem Amtsgericht Montabaur in Rheinland-Pfalz verantworten. Zum Prozessauftakt am Freitag gab der 72-Jährige aus dem Raum Köln die Schüsse zwar zu. Er habe das Tier jedoch für einen Schäferhund gehalten, der zwei Rehe verfolgt habe. Die Staatsanwaltschaft lastet dem Jäger an, dass er trotz schlechter Sicht und ohne genaue Kenntnis des Reviers abgedrückt habe. Der Abschuss des Wolfes im Westerwaldkreis im April hatte für Empörung vor allem unter Tierschützern gesorgt. Im Juli hatte das Gericht einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz- sowie das Naturschutzgesetz erlassen und gegen den Jäger eine Geldstrafe von 2500 Euro verhängt. Dagegen legte der Mann Einspruch ein. Bei dem toten Wolf handelt es sich vermutlich um ein Tier, das erst im Februar im Kreis Neuwied entdeckt worden war.

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