Höhere Entschädigung bei Schiffsunglücken

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Berlin (dpa/nd). Der Bundestag beschloss am Donnerstag, die Entschädigungssummen bei Schiffsunglücken anzuheben. Demnach soll sich die maximale Haftungssumme bei Tod oder Verletzung eines Fahrgastes von derzeit rund 164 000 Euro auf über 450 000 Euro erhöhen. Neu eingeführt wurde gleichzeitig eine »verschuldensunabhängige Haftung« für die Betreiber von Passagierschiffen. Sie greift bei sogenannten Schifffahrtsereignissen wie dem Zusammenstoß zweier Schiffe, bei denen die betroffenen Passagiere bislang leer auszugehen drohten.

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