nd-aktuell.de / 18.12.2012 / Brandenburg / Seite 11

Flüchtling klagt gegen Reisegebühr

(epd). Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt am Dienstag über die Zulässigkeit von Gebühren für Reisebescheinigungen von Flüchtlingen. Kläger ist ein Flüchtling, der sich gegen die Zahlung von jeweils zehn Euro wehrt, teilte ein Gerichtssprecher am Montag in Berlin mit. Der Berliner Flüchtlingsrat spricht von einer »schikanösen« gängigen behördliche Praxis in Berlin, die an das Passierscheinverfahren der ehemaligen DDR erinnert. Demnach müssen geduldete Flüchtlinge zehn Euro zahlen, wenn sie einen Verwandten- oder Freundesbesuch außerhalb der Bundeshauptstadt beantragen und das schriftlich genehmigt wird. Kostenfrei ist die sogenannte Verlassenserlaubnis, wenn sie mündlich erteilt wird.

Nach Aufassung der Berliner Innenverwaltung stellt das Fehlen einer Bescheinigung über die erteilte Verlassenserlaubnis weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat dar. Deshalb sei der Aufwand für eine Bescheinigung zu Recht gebührenpflichtig. Der Berliner Flüchtlingsrat nennt das zynisch, weil es für die Betroffenen unangenehme Konsequenzen habe, wenn sie bei einer Polizeikontrolle außerhalb Berlins keine Verlassenserlaubnis, auch »Urlaubsschein genannt, vorlegen können.

Bereits im Oktober 2011 hatte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (OVG) festgestellt, dass die Gebühren für eine Verlassenserlaubnis rechtswidrig sind. In einigen Bundesländern sei die Gebühr nie erhoben worden, andere verzichteten seit dem OVG-Urteil darauf, hieß es weiter.