Geldstrafe für Abfallunternehmer

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Cottbus (dpa). Im Prozess gegen die Geschäftsführer einer Lausitzer Abfallentsorgungsfirma hat das Landgericht Cottbus am Donnerstag beide Angeklagten vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen. Das Gericht verurteilte aber den jüngeren Angeklagten wegen Vorteilsgewährung in 13 Fällen. Er soll deshalb eine Geldstrafe von 14 400 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Männer Bewährungsstrafen gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Den Geschäftsführern war vorgeworfen worden, kommunale Amtsträger bestochen zu haben, um besser an Aufträge zu kommen, und außerdem den Mitarbeiter eines Abnehmers von Ersatzbrennstoffen geschmiert zu haben.

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