nd-aktuell.de / 27.12.2012 / Politik / Seite 14

Zentrale NS-Stelle wird noch gebraucht

Spezialisten in Ludwigsburg jagen Nazis

Ludwigsburg (dpa/nd). Die Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen ist auch knapp 70 Jahre nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus gut ausgelastet. »Ich gehe deswegen davon aus, dass eine Schließung der NS-Stelle in den nächsten Jahren nicht in Betracht kommt«, sagte der Leiter der weltweit größten NS-Fahndungsstelle, Kurt Schrimm, der dpa.

Die »Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen« nahm am 1. Dezember 1958 ihre Arbeit auf. Sie soll Nazi-Verbrecher ermitteln und mit Hilfe der Staatsanwaltschaften vor Gericht bringen. Die Fahndungsstelle lieferte bislang Material für zahlreiche NS-Verfahren.

In diesem Jahr seien zwei wichtige Vorermittlungsverfahren abgeschlossen und an die zuständigen Staatsanwaltschaften nach Weiden in Nordbayern und Stuttgart weitergegeben worden, sagte Schrimm. In beiden Fällen handle es sich um frühere Aufseher im Konzentrationslager Auschwitz und den Vorwurf, Beihilfe zur Ermordung von mehreren hunderttausend überwiegend Juden geleistet zu haben. Ein Beschuldigter (87) lebe in den Vereinigten Staaten und habe die US-Staatsangehörigkeit. Für den anderen Mann (90) sei die Stuttgarter Staatsanwaltschaft zuständig, weil er in der Region lebt.

Seit dem spektakulären Prozess gegen den KZ-Aufseher John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord in Tausenden Fällen hat die NS-Stelle mehr Möglichkeiten, Nazi-Verbrecher vor Gericht zu bringen. Denn die Ermittlungsbehörden sind bis zu dem Richterspruch davon ausgegangen, dass bei NS-Delikten für eine Verurteilung eine Individualschuld nachgewiesen werden muss. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Wichtig bei der Suche nach NS-Verbrechern sind laut Schrimm Akten in Moskau und Minsk. »Dort haben wir jetzt Zugang zu Prozessakten gegen deutsche Kriegsgefangene und sowjetische Kollaborateure. Wir interessieren uns für Aussagen zu Massakern.« In den Prozessen seien vielfach die Befehlsgeber bereits verurteilt worden, aber man kenne die Ausführenden nicht.

Nach wie vor seien auch Quellen in Südamerika interessant, vor allem dortige Einwanderungsakten, die nach dem Raster »männlich, deutsch, Jahrgang 1915-1928, allein eingewandert« gesichtet würden. »Wenn die Akte einen Ausweis des Internationalen Deutschen Kreuzes enthält, ist das für uns zunächst sehr interessant. Denn wir wissen, dass viele Nazis mit so einem Ausweis eingewandert sind«, betonte Schrimm.