nd-aktuell.de / 27.12.2012 / Brandenburg / Seite 13

Sozialgericht: Keine Entwarnung

2012 wieder 29 000 Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide

Jutta Schütz, dpa

(Der Aktenberg an Deutschlands größtem Sozialgericht in Berlin wird nicht kleiner. »Wir sind ein effizient arbeitendes Gericht, doch die Flut an Hartz-IV-Klagen ebbt nicht wesentlich ab«, sagte Richter Marcus Howe. Bis Ende Dezember werde dieses Jahr mit etwa 29 000 Klagen zur Arbeitsmarktreform gerechnet - 2011 waren es ebenso viele. »Wir müssten das Gericht für ein Jahr schließen, um die Klagen abzuarbeiten«, so Howe.

Viele Betroffene wandten sich wegen fehlerhafter Bescheide oder Untätigkeit der Jobcenter an das Gericht - etwa, wenn Anträge nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden wurden. Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hat nun gemeinsam mit der Arbeitsagentur und Gerichten ein Programm vorgelegt, mit dem die Hartz-IV-Klagen in den nächsten zwei Jahren um ein Viertel gesenkt werden sollen.

»Das ist ein ambitioniertes Ziel«, sagte Richter Howe, der auch Pressesprecher des Gerichts ist. Die Jobcenter hätten aber erkannt, wie wichtig Gespräche mit den Betroffenen seien. Aus Sicht des Sozialgerichts wären viele Klagen vermeidbar, wenn es in den Jobcentern weniger Bürokratie und mehr Zeit für den Einzelfall gäbe. Seit der Arbeitsmarktreform 2005 gingen laut Howe am Sozialgericht der Hauptstadt bis heute mehr als 160 000 Verfahren allein zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch II) ein. Den Höchststand habe es 2010 mit 30 400 Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter gegeben.

Die Zahl der Richter habe sich seit 2005 mehr als verdoppelt. Derzeit bearbeiten 70 Richter ausschließlich Hartz-IV-Klagen, die Verfahren dauern durchschnittlich nicht länger als zehn Monate. »Hier geht es oft um die Sicherung der Existenz, das hat Vorrang«, betonte Howe. Jedoch könnten sich dadurch andere Verfahren, etwa zu Renten, verzögern. »Wir sind aber stolz, dass jeder Hartz-IV-Richter mehr als 450 Fälle im Jahr erledigt - das ist bundesweit Spitze.«

Viel Streit habe es bislang um die Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose gegeben, sagte Howe. Gesetzlich geregelt ist, dass Mieten vom Jobcenter getragen werden, solange sie angemessen sind. »Genau das war der Punkt, der unterschiedlich ausgelegt wurde.« Der rot-schwarze Senat habe aber Klarheit geschaffen und Mitte des Jahres eine Verordnung mit Mietobergrenzen erlassen.

Die Länder dürfen laut Howe aber erst seit kurzem klarstellende Ergänzungen zu einzelnen Punkten des Bundesgesetzes beschließen. »Am Berliner Sozialgericht macht sich die Neuregelung erst allmählich bemerkbar - wir hoffen aber, dass es bald weniger Klagen zu Mieten geben wird.«

Häufiger Konfliktpunkt sei derzeit, wie das Einkommen von Selbstständigen auf Hartz IV angerechnet werden soll. Geklagt werde auch von sogenannten Aufstockern, die arbeiten gehen, aber wenig verdienen und staatliche Leistungen dazubekommen. »Die Berechnung ist kompliziert und ziemlich fehleranfällig.« Vier von fünf Fällen werden aber ohne Urteil einvernehmlich gelöst.

Zu den Hartz-IV-Gesetzen gab es laut Sozialgericht seit der Einführung schon mehr als 50 Änderungen. Die bundesweit rund sechs Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen bekommen ab 2013 monatlich fünf bis acht Euro mehr.