Mögliches Gesetz gegen Ärztekorruption

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Berlin (AFP/nd). In der Debatte um Korruption bei Ärzten hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) eine gesetzliche Regelung nicht ausgeschlossen. »Wir prüfen derzeit, welche Handlungsoptionen sinnvoll sind«, sagte Bahr den »Ruhr Nachrichten«. Zunächst würden die Stellungnahmen von Ärzten und Kassen zu den bestehenden Regelungen und Sanktionsmechanismen ausgewertet. Diese Prüfung müsse »umfassend« sein. Darüber sei er sich mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einig. Leutheusser-Schnarrenberger hatte zuvor gesetzliche Maßnahmen gegen Ärztekorruption ebenfalls nicht ausgeschlossen, allerdings betont, das bestehende Standesrecht biete bereits Sanktionsmöglichkeiten bei einem Fehlverhalten von Ärzten. Nach einem Bericht der »Frankfurter Allgemeine Zeitung« haben die deutschen Ärztekammern in den vergangenen drei bis fünf Jahren mehr als 500 Ärzte wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme nach dem Berufsrecht bestraft.

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