Kein Sponsoring durch Zweckverbände
Bautzen (dpa/nd). Zweckverbände dürfen mit ihren Einnahmen kein Sponsoring betreiben. Sie müssen sich auf die Aufgaben beschränken, für die sie gegründet wurden, urteilte jetzt das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen (4 A 437/11). Damit scheiterte der Regionale Zweckverband kommunale Wasserversorgung Riesa/Großenhain, der sich eigentlich gegen eine entsprechende Anweisung der Landesdirektion wehren wollte, wie das Gericht gestern mitteilte. Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden.
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