Mit Kreuz oder Kopftuch am Arbeitsplatz

Europäischer Gerichtshof stärkt Beschäftigtenrechte

Straßburg (dpa/nd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Recht christlicher Angestellter anerkannt, am Arbeitsplatz eine Kette mit einem Kreuz sichtbar zu tragen. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es jedoch Einschränkungen, etwa für Krankenschwestern in der Klinik oder im Pflegebereich. Das geht aus einem am Dienstag in...


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