Heilpraktiken keine Kassenleistung

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (epd/nd). Laut Gesetz darf Psychotherapie als Krankheitsbehandlung nur von Ärzten mit Psychotherapie-Weiterbildung, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Personen mit Berechtigung zur Psychotherapie, beispielsweise Heilpraktiker, können therapeutische Verfahren anbieten, dürfen sich jedoch nicht »Psychotherapeut/in« nennen. Patienten müssen diese Behandlungen in der Regel selbst bezahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie (Psychoanalyse). Andere Verfahren wie die Systemische Therapie gelten in Deutschland zwar als wissenschaftlich anerkannt, sind aber bisher nicht als erstattungsfähig eingestuft worden.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal