BGH: Schadenersatz bei Internet-Ausfall

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Karlsruhe (dpa/nd). Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, entschied der BGH am Donnerstag. Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt. Das gleiche gelte für den Telefonanschluss. Konkrete Summen nannte der BGH nicht. Damit zählen Internet und Telefon für den BGH zu den wenigen Wirtschaftsgütern, bei denen sich ein Ausfall typischerweise »auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt«. Das ist Voraussetzung für einen Ersatzanspruch und war bislang vor allem für Kraftfahrzeuge und Wohnhäuser anerkannt.

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