David gegen Goliath

Beleidigung im Blogeintrag

  • Lesedauer: 2 Min.

Ein Mann sieht sich in einem Blogeintrag wüst beleidigt und zieht gegen den Internetriesen Google vor Gericht. Doch der Mann aus Halle scheiterte mit seiner Klage gegen den Internetgiganten Google wegen des Vorwurfs der Beleidigung.

Worum geht es bei David gegen Goliath? Das Amtsgericht Halle wies im Prozess Anfang des Jahres die Klage gleich in zwei entscheidenden Punkten ab. In einem Interview des Radiosenders SAW kündigte der ohne Anwalt zum Prozess erschienene Mann nun eine Klage gegen den Google-Konzern in den USA an.

Hintergrund war ein Blogeintrag auf einer von Google zur Verfügung gestellten Plattform. Dort war der Mann unter anderem als »Psychopath« beschimpft worden, wie der Gerichtssprecher erläuterte. In einem ersten juristischen Schritt hatte der Hallenser einen Erfolg verbucht: Das Amtsgericht Halle erließ eine einstweilige Verfügung, die Google zum Entfernen des Artikels aufforderte. Doch dagegen wehrte sich Google.

Vor dem Amtsgericht Halle scheiterte der Kläger nun schon allein aus formalen Gründen. Denn wenige Stunden vor seinem Antrag bei dem Gericht an seinem Wohnort hatte er auch das Amtsgericht Hamburg eingeschaltet, wo Google seinen Deutschlandsitz hat.

Auch wenn er die Klage beim Amtsgericht in Hamburg wieder zurücknahm - die Amtsrichterin in Halle stellte nunmehr klar, dass man nicht dieselbe Sache an verschiedenen Gerichten anhängig machen dürfe. Deshalb sei die Klage unzulässig.

Aber auch inhaltlich wies die Richterin die Klage ab. Denn der Mann hatte seinen Antrag gegen die deutsche Google GmbH gerichtet, die unter anderem für Werbung zuständig ist. Die betroffene Webseite werde dagegen von der US-Firma Google Inc. betrieben - und gegen die müsse sich eine Klage richten.

Das juristische Urteil: Die Klage sei auch unbegründet. Das Amtsgericht stellte nun fest, dass die einstweilige Verfügung gar nicht habe erlassen werden dürfen. Die Prozesskosten muss nun der Mann bezahlen.

Er hat rechtlich allerdings noch mehrere Möglichkeiten. Unter anderem ist eine Berufung erlaubt. Dann würde das Landgericht Halle den Fall noch einmal prüfen.

Droht eine Klageflut ohne Ende im Kampf von David gegen Goliath?

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal