Ehegattensplitting künftig drei Formen der Einzelveranlagung

Zu Änderungen 2013 im Steuerrecht

Im nd-ratgeber vom 2. Januar 2013 wurden die wichtigsten Änderungen für 2013 aufgeführt. Über die dort auf vier Seiten genannten Änderungen hinaus gibt es weitere hinsichtlich des Steuerrechts, auf die wir nachfolgend eingehen.

1. Ehegattensplitting

Die Aufstellung beginnt mit den Änderungen bei den Steuern und Abgaben. Bereits im Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde festgelegt, dass die steuerlichen Veranlagungsformen bei Ehegatten ab dem 1. Januar 2013 von sieben auf vier Varianten reduziert werden.

Neben der Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting gibt es künftig drei Formen der Einzelveranlagung. Ein Ehegattensplitting mit Grundtarif, ein Witwensplitting und eine Variante mit Sondersplitting für Geschiedene im Trennungsjahr.

Bei der neuen Einzelveranlagung werden künftig die Einkünfte für jeden Ehegatten getrennt ermittelt und die jeweils bezogenen Einkünfte dazugerechnet. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden grundsätzlich demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat.

2. Übungsleiterfreibetrag

Seit 2013 wird der sogenannte Übungsleiterfreibetrag von 2100 Euro auf 240...


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