41 Grad sind das Mindeste
Streit um Badewassertemperatur
Jeder Mieter hat einen Anspruch, seine Badewanne mit ausreichend warmem Wasser füllen zu können - auch und gerade im Winter.
Die Wassertemperatur muss mindestens 41 Grad betragen. 42 Minuten fürs Befüllungen der Badewanne sind zu lang. So das Urteil des Amtsgerichts München vom 26. Oktober 2011 (Az. 463 C 4744/11), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
In der Wohnung eines Münchners war die Gaswa...
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