Nachweispflicht gegenüber dem Schornsteinfeger

Häusliche Feuerstätten

  • Lesedauer: 2 Min.
Kaminofenbesitzer müssen belegen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung erfüllt.

Das Jahr 2013 wird für viele Kaminofenbesitzer ein besonderes Jahr. Dann müssen sie ihrem Schornsteinfeger gegenüber den Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) erfüllt. Sollte die Typprüfung für ihr »Schätzchen« 1975 oder früher erfolgt sein, könnte es jetzt ernst werden. Denn solche alten Öfen halten vielfach nicht die Emissionsgrenzen für Feinstaub und Kohlenmonoxid ein. Deshalb droht ihnen ein Jahr später, Ende 2014, das verdiente »Aus«.

Für alle anderen Betreiber eines Kaminofens, Kachelofens oder Heizkamins gilt: Bei der Feuerstättenschau 2013 muss das Jahr der Typprüfung ermittelt werden. Danach richtet sich, bis wann auch sie die 1. BImSchV-Kriterien erfüllen müssen. 2017 enden die Fristen für Feuerungsanlagen der Jahrgänge bis 1984. Drei Jahre später folgen die Geräte mit Typprüfungen bis 1994. Und 2024 schließlich dann all jene Öfen, die vom 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind.

Daran erinnert der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik, der die Hersteller moderner Feuerstätten vertritt, wozu auch Pellet-Einzelöfen und Gaskamine zählen. Die neue Kleinfeuerungsanlagenverordnung schreibt erstmals vor, dass von Geräten, die vor Inkrafttreten der Verordnung bereits installiert waren, maximal 0,15 g/m³ Staub und 4 g/m³ CO emittiert werden dürfen.

»Wenn ein Kaminofen schon 40 Jahre oder länger in Betrieb ist«, so Dipl.-Ing. Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI, »sollte ohnehin über einen Austausch nachgedacht werden. Nicht nur das Emissionsverhalten, auch der Wirkungsgrad der Feuerstätten - und somit ihr Brennstoffverbrauch - haben sich seitdem deutlich verbessert. Wer also sein altes Heizgerät in den wohl verdienten Ruhestand schickt, hilft nicht nur dem Klima und der Umwelt. Er entlastet auch dauerhaft seine Haushaltskasse.«

Dem Schornsteinfeger den erforderlichen Nachweis zu erbringen, ist im Übrigen nicht schwer. Hierfür hat der HKI gemeinsam mit den Herstellern eine Online-Datenbank aufgebaut, die auf einem Verbraucherportal einsehbar ist. Dort lässt sich über eine Suchfunktion für jedes einzelne Modell sehr leicht ermitteln, ob es den Anforderungen der 1. BImSchV entspricht.

www.ratgeber-ofen.de

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