Private Erzeuger sind Verbraucher

BGH urteilte zu Solarstrom

Besitzer von Solaranlagen auf Privathäusern sind Verbraucher. Wer auf seinem Wohnhausdach mit Solarzellen Elektrizität erzeugte und den nicht selbst verbrauchten Strom ins öffentliche Netz einspeiste, wurde bislang oft als Unternehmer behandelt - steuerrechtlich jedenfalls.

Mit dieser Verfahrensweise ist jetzt Schluss, so der Bundesgerichtshof (BGH). Private Solarstromerzeuger genießen den vollen Verbraucherschutz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - und damit auch ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften (Az. VIII ZR 121/12).

Immer mehr Privatleute produzieren Strom mit Solarmodulen auf Hausdächern und Garagen. Deutschlandweit gibt es rund 700 000 kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt-Peak. Der BGH äußerte sich nun zugunsten eines solchen Kleinstproduzenten von Sonnenstrom: Der Kläger - Käufer einer Photovoltaikanlage - sei als Verbraucher anzusehen.

Damit klärte das Gericht eine bislang strittige Handhabung, wenn private Stromproduzenten die Energie ganz oder teilweise ins öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Vergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) kassieren. Steuerrechtlich machen diese Einnahmen sie in der Regel zu Unternehmern. Zivil...


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