nd-aktuell.de / 06.02.2013 / Brandenburg / Seite 11

Sturz in Raucherpause kein Arbeitsunfall

(dpa). Sturz in der Raucherpause - wem das passiert, der hat nach einem Urteil des Berliner Sozialgerichts zwar Pech gehabt. Ein Arbeitsunfall sei das aber nicht, teilte das Gericht am Dienstag mit. Damit gebe es auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Rauchen sei eine persönliche Angelegenheit ohne Bezug zur Berufstätigkeit, entschieden die Richter. Mit dem Urteil wurde die Klage einer Pflegehelferin aus einem Seniorenheim abgewiesen, die Zahlungen aus der Unfallversicherung erzwingen wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.