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Ohne Doktor: Schavan klagt

Die Opposition fordert den Rücktritt der Ministerin

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (nd-Drescher). Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) ist nach der Entscheidung des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf seit Dienstagabend zwar ihren Doktortitel los. Ihr Ministeramt im Kabinett Merkel will sie deshalb aber nicht aufgeben. Zumindest äußerte sich Schavan, die sich derzeit auf einer Dienstreise in Südafrika befindet, dort nicht zu ihrer Zukunft als Ministerin, zeigte sich aber kämpferisch in Bezug auf den Doktortitel: »Die Entscheidung der Universität Düsseldorf werde ich nicht akzeptieren und dagegen Klage einreichen.« Und: »Mit Blick auf die juristische Auseinandersetzung bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich heute keine weitere Stellungnahme abgeben werde.«

Dafür äußerte sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und stärkte ihrer langjährigen Ministerin und Vertrauten den Rücken. Über Regierungssprecher Steffen Seibert ließ die Kanzlerin mitteilen, sie habe »volles Vertrauen« zu Schavan. »Die Bundeskanzlerin ist mit der Ministerin in gutem Kontakt. Sie schätzt ihre Leistung als Ministerin außerordentlich. Nach der Rückkehr der Ministerin nach Deutschland wird Gelegenheit sein, in Ruhe miteinander zu reden.«

So viel Geduld hat die Opposition nicht und fordert den Rücktritt Schavans. Als Vorbild für junge Doktoranden, die die wissenschaftlichen Regeln einhalten müssten, sei die Ministerin »denkbar ungeeignet«, so SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Sie müsse deshalb zurücktreten. Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin erklärte: »Bei allem Verständnis für die menschliche Härte dieser Entscheidung: Eine Wissenschaftsministerin, die wegen ›systematischer und vorsätzlicher‹ Täuschung des Plagiats überführt wird und der daraufhin ihre Promotion aberkannt wird, ist nicht mehr tragbar.« LINKE-Bundesgeschäftsführer Matthias Höhn sagte: »Frau Schavan sollte ihre Weigerung zurückzutreten überdenken.« Sie tue sich selbst keinen Gefallen, ihrem Amt nicht und auch nicht der Regierung, der sie angehört. Seite 5

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