nd-aktuell.de / 16.02.2013 / Brandenburg / Seite 13

Spielhallen vor Gericht

(dpa). Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Freitag über mehrere Klagen gegen das neue Berliner Spielhallen-Gesetz verhandelt. Kläger sind Spielhallenbetreiber, die sich durch die Neuregelungen eingeschränkt sehen. Sie kritisieren unter anderem, dass die Spielhallen-Zulassungen nach fünf Jahren neu beantragt werden müssen. Berlin hatte im Mai 2011 als erstes Bundesland ein Spielhallengesetz mit strengen Auflagen beschlossen. Demnach muss es zwischen zwei Spielhallen sowie zu Schulen und Jugendclubs mindestens 500 Meter Abstand geben. In einer Halle sind nur noch acht Spielgeräte erlaubt. Zwischen 3 Uhr nachts und 11 Uhr vormittags darf nicht gespielt werden.