nd-aktuell.de / 20.02.2013 / Ratgeber / Seite 28

Skifahrerin stürzt aus Schlepplift

Urteile in Kürze

Eine Skifahrerin, die dem Mitbenutzer eines Schlepplifts unbedingt die Schuld an einem Sturz geben wollte, ist vor dem Landgericht Coburg am 25. Januar 2013 gescheitert. Ihre Klage in einem rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg wurde abgewiesen.

Die Klägerin hatte bereits vor dem Landgericht nicht überzeugen können. Sie und der Beklagte waren im Januar 2009 aus einem Lift gestürzt. Die Frau behauptete, der Mann habe sich gegen ihren Willen in den Lift gedrängt und so den Unfall verursacht. Während des Prozesses änderte sie ihre Version des Geschehens mehrfach, so dass Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit aufkamen.

Keine erotischen Massagen in einem Wohngebiet

Untersagt - wie im vorliegenden Fall - die Stadt Ludwigshafen einer Wohnungseigentümerin, in ihrer Wohnung - die in einem allgemeinen Wohngebiet liegt - einen Salon für »erotische Ganzkörper-Entspannungsmassagen« zu betreiben, so ist das Verbot rechtens.

Zwar ist nicht jede gewerbliche Tätigkeit von vorn herein ausgeschlossen, aber eine Eigentumswohnung für Prostitution (oder zumindest prostitutionsähnliche Zwecke) zu nutzen, ist in Wohngebieten nicht einmal ausnahmsweise zulässig. Dieses Gewerbe ist mit Störungen der Nachtruhe verbunden und daher mit dem Charakter eines allgemeinen Wohngebiets unvereinbar, heißt es im Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 4. Juli 2012 (Az. 3 L 571/12.NW).