nd-aktuell.de / 20.02.2013 / Ratgeber / Seite 24

Eigenbedarf

Urteile

Auch die Absicht, eine Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken zu nutzen, kann den Vermieter dazu berechtigen, dem Mieter wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Kündigt ein Berliner Vermieter einem Mieter, weil seine Ehefrau ihre Anwaltskanzlei von einer anderen Stadt in die Berliner Mietwohnung verlegen möchte, hat er ein berechtigtes Interesse daran, das Mietverhältnis zu beenden; die Berufsfreiheit ist grundgesetzlich geschützt, und das Interesse der Ehefrau an Kanzleiräumen ist ebenso anzuerkennen wie es das Anmelden von Eigenbedarf zu Wohnzwecken wäre - das gilt umso mehr, wenn sich die selbst genutzte Wohnung des Vermieters und seiner Frau im gleichen Haus befindet.

Bundesgerichtshof am 26. September 2012, Az. VIII ZR 330/11

Geländer

Ist ein Treppengeländer in einem Wohnhaus nur am oberen und unteren Ende mit dem Boden der Treppe verbunden und die Knieleisten des Geländers nicht korrekt abgestützt, stellt das einen erheblichen Mangel der Mietsache dar, weil das Geländer so nicht verhindern kann, dass Personenabstürzen. Bestätigt ein Bausachverständiger, dass das Treppengeländer weder richtig konstruiert noch fachgerecht eingebaut wurde und daher nicht verkehrssicher ist, berechtigt dieser Mangel den Mieter, die Miete zu kürzen - zehn Prozent sind angemessen.

Amtsgerichts Jülich am 10. April 2012, Az. 4 C 85/11

Verzugszinsen

Ist der Vermieter mit der Auszahlung eines Betriebskostenguthabens in Verzug geraten, so kann der Mieter keine Verzugszinsen verlangen. So entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall. Die Richter setzten sich damit auseinander, dass eine Vermieterin die Betriebskosten für sechs Jahre erst nach schriftlicher Aufforderung berechnet hatte.

Bundesgerichtshof, Az. XII ZR 44/11