nd-aktuell.de / 23.11.2005 / Ratgeber

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Schwiegervater und Schwiegertochter dürfen heiraten

Geschiedene Schwiegereltern haben das Recht, die Ex-Partner ihrer Kinder zu heiraten. Das entschied kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Er gab damit der Klage eines Schwiegervaters und seiner Schwiegertochter aus dem britischen Warrington statt. Mit dem Verbot der Hochzeit der Kläger habe Großbritannien das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf die Ehe verletzt. Nach dem Urteil muss London die Verfahrenskosten von 17000 Euro tragen. Die Kläger seien nur durch Heirat miteinander verwandt, deshalb könne von Inzest keine Rede sein. Die Richter wiesen auch die Befürchtung zurück, der Sohn der Klägerin könne durch die Trauung emotional überfordert sein. Das Kind wohne seit Jahren mit dem Paar zusammen und nenne seinen Opa, der durch die Heirat sein Stiefvater würde, »Dad« (Papa).