nd-aktuell.de / 25.02.2013 / Brandenburg / Seite 13

Recht auf Inklusive Schule

(dpa). Das Recht behinderter Kinder auf den Besuch einer Regelschule soll im Berliner Schulgesetz verankert werden. Das geht aus den Empfehlungen des Beirats »Inklusive Schule in Berlin« hervor, die jetzt vorgestellt wurden. Ziel sei, dass im Jahr 2020 alle Schulen in der Lage sind, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufzunehmen, sagte Beirat-Vorsitzende Sybille Volkholz. Seit 2009 muss Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland auf Elternwunsch angeboten werden. Berlin sei weiter als andere Bundesländer, betonte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). Demnach besucht hier rund die Hälfte der etwa 19 800 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule.