Mängel am neuen Meldegesetz

Verbraucherschützer kritisieren Schwachstellen

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (dpa/nd). Verbraucher- und Datenschützer haben das von Bund und Ländern überarbeitete Meldegesetz begrüßt. Sie kritisierten am Mittwoch aber, dass auch der Kompromiss noch Schwachstellen enthalte.

Das Bündnis »Meine Daten sind keine Ware« bezeichnete als Manko, dass auch diejenigen Unternehmen die Einwilligung zur Herausgabe von Meldedaten einholen könnten, die die Daten anfordern: »Dieses Verfahren öffnet Tür und Tor für erschlichene oder behauptete Einwilligungen.« Das tatsächliche Vorliegen einer Einwilligung müssten Behörden nur stichprobenhaft prüfen. Damit bleibe eine Hintertür für den Missbrauch offen.

Bund und Länder hatten sich vergangene Woche nach langem Streit auf einen Kompromiss zum Melderecht verständigt. Diese Einigung hatte dann der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Dienstagabend gebilligt. Danach dürfen Meldeämter Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen dem ausdrücklich zustimmen. Auch zur Zweckbindung gab es einen Kompromiss. Empfänger von Meldedaten dürfen diese nur für den Zweck verwenden, für dessen Erfüllung sie übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen.

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