Strauss-Kahn siegt vor Gericht

Skandalbuch einer Ex-Liebhaberin darf allerdings trotzdem erscheinen

  • Lesedauer: 2 Min.
Das Skandalbuch einer Ex-Liebhaberin von Dominique Strauss-Kahn wird nicht verboten. Autorin und Verlag müssen dem früheren IWF-Chefs allerdings Schadenersatz zahlen - und dem Werk eine Erklärung beilegen.

Der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) Dominique Strauss-Kahn hat im juristischen Kampf gegen das Buch einer ehemaligen Liebhaberin einen Teilerfolg errungen. Der Erzählung von Marcela Iacub muss nach einer Gerichtsentscheidung vom Dienstagabend ein Hinweis auf Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht beigefügt werden. Zudem sollen die Autorin und der Verlag zusammen 50 000 Euro Schadensersatz an den in mehrere Sex-Affären verstrickten Strauss-Kahn zahlen.

Das von Strauss-Kahn erhoffte Verkaufsverbot für das Buch verhängte das Pariser Gericht allerdings nicht. Es sollte nach ursprünglichen Verlagsplänen vom gestrigen Mittwoch an in den Läden liegen.

In dem 128-seitigen Buch »Belle et Bête« (je nach Lesart »Schöne und Biest« oder »Schön und Dumm«) hat die Autorin nach eigenen Angaben eine mehrmonatige Beziehung zu Strauss-Kahn verarbeitet. Dabei beschreibt sie den früheren IWF-Direktor als chauvinistisches, vulgäres und unsensibles Mischwesen aus Mensch und Schwein.

Das Werk Iacubs sei »verabscheuungswürdig und erlogen«, sagte Strauss-Kahn vor Gericht. Der Autorin sei es nur um finanziellen Profit gegangen. Offensichtlich habe sie sich keinerlei Gedanken gemacht, was dieses Buch für sein Leben, das seiner Familie und seiner Kinder bedeuten könne.

Die von Strauss-Kahn nicht dementierte Affäre soll nach Angaben der 1964 in Argentinien geborenen Iacub von Januar bis August vergangenen Jahres gedauert haben. Der Franzose hatte damals noch mit Vergewaltigungsvorwürfen eines New Yorker Zimmermädchens zu kämpfen. Diese Affäre wurde erst Ende 2012 mit einer außergerichtlichen Einigung beigelegt. Ein Anklageverfahren wegen der Teilnahme an illegalen Sex-Partys läuft allerdings noch. Strauss-Kahn sei ein Schwein, ihrer Meinung nach jedoch kein Vergewaltiger und nicht einmal böse, meinte die Autorin in einem Interview des »Nouvel Observateur« zu den Vorwürfen.

Das Nachrichtenmagazin wurde ebenfalls verurteilt. Es soll Schadensersatz in Höhe von 25 000 Euro zahlen und auf einer der nächsten Titelseiten eine halbseitige Erklärung zum Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht drucken. Der »Nouvel Observateur« hatte in der Vorwoche neben dem Interview mit Iacub auch Passagen aus dem Buch veröffentlicht.

»Das ist zweifelsohne eine exzellente Entscheidung für Dominique Strauss-Kahn und darüber hinaus ... für den Schutz der Privatsphäre«, kommentierte sein Anwalt am Dienstag das Urteil. Vor Gericht hatte sein Mandant gefordert, dem Treiben von Verlegern und Journalisten ein Ende zu bereiten, »die bereit sind, alles zu tun, um Geld zu machen«. dpa

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