Staatsanwalt schützt Richter

Strafanzeige im Fall Mollath wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung zurückgewiesen

Seit Monaten wird heftig gestritten, ob im Fall des in die Psychiatrie eingewiesenen Gustl Mollath alles mit rechten Dingen zuging. Eine Strafanzeige gegen den Richter wurde jetzt verworfen. Mollaths Anwalt will das nicht akzeptieren.

Augsburg/Nürnberg (dpa/nd). Die Unterbringung des Nürnbergers Gustl Mollath gegen seinen Willen in der Psychiatrie hat keine strafrechtlichen Folgen für einen Amtsrichter und einen Gutachter. Die Staatsanwaltschaft Augsburg verwarf eine Strafanzeige Mollaths gegen den Richter des Amtsgerichts Nürnberg und den psychiatrischen Sachverständigen des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten und daher werde von Ermittlungen abgesehen, teilte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai am Mittwoch mit.

Mollaths Anwalt will dies nicht hinnehmen und kündigte umgehend eine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens an. Die Staatsanwaltschaft ignoriere in dieser Sache die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, teilte der Hamburger Anwalt Gerhard Strate mit. »Der Inhalt dieser Einstellungsverfügung steht in der Tradition des bisherigen Umgangs mit den Freiheitsrechten eines Bes...


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