Kein West-Atommüll nach Lubmin
Greifswald (epd/nd). Radioaktiv verstrahlte Atomabfälle stillgelegter westdeutscher AKW dürfen bis auf weiteres nicht im atomaren Zwischenlager Nord Lubmin bei Greifswald gelagert oder bearbeitet werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Greifswald. Damit wurde eine Klage der Energiewerke Nord gegen das Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern zurückgewiesen. Das Land hatte 2010 beschlossen, dass nur Atommüll aus den früheren ostdeutschen AKW Lubmin und Rheinsberg in Lubmin gelagert werden darf.
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