EU-Urteil: Bahn darf Schienennetz behalten

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Luxemburg/Berlin (dpa/nd). Die Deutsche Bahn darf das Schienennetz in Deutschland behalten. Der Europäische Gerichtshof wies eine Klage der EU-Kommission ab. Diese sah in der Tatsache, dass die DB Netz AG als Eigner der Infrastruktur Teil der Bahn-Holding ist, einen Verstoß gegen die Bahn-Richtlinie der EU. Diese schreibt die Trennung des Bahnbetriebs vom Schienennetz vor. Die höchsten EU-Richter urteilten aber, die deutsche Unternehmenskonstruktion entspreche den EU-Vorschriften. Das Gericht wies auch eine Klage ab, die sich gegen eine ähnliche Organisation der Österreichischen Bundesbahnen richtete. Es erklärte aber die Vorschriften in Spanien und Ungarn für illegal.

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