nd-aktuell.de / 02.03.2013 / Kultur / Seite 26

Kampf um die Hoheit im Internet

Was Blogger zum Leistungsschutzrecht sagen

Zusammengestellt von Jürgen Amendt

Heute hat der Bundestag ein neues Leistungsschutzrecht beschlossen. Das Thema ist einigermaßen kompliziert und für Laien schwer zu verstehen. Vereinfacht formuliert geht es darum, dass die Presserverleger Lizenzgebühren verlangen dürfen, wenn im Internet Texte digital kopiert und weiter verbreitet werden. Diese Gebühren sollten, so die Forderung der Verleger - allen voran die großen Pressehäuser wie Springer und Burda - schon für kleine Textausschnitte fällig werden, die in den Suchergebnissen zusammen mit dem Titel und der Web-Adresse angezeigt werden. Davon wären vor allem Internetsuchmaschinen wie Google betroffen gewesen. Mit der heute vom Bundestag verabschiedeten Regelung hat Google einen Sieg errungen. Einzelne Wörter oder Textausschnitte dürfen zusammen mit den Linkadressen weiter kostenfrei im Netz stehen.

Der Medienblogger Stefan Niggemeier sieht in der »Lex Google« Sieg und Niederlage der Verlage. In seinem Blog www.stefan-niggemeier.de[1] schreibt er: »Was bleibt, ist nun im Wesentlichen ein Recht, mit dem die Verlage leichter gegen das vorgehen können, was sie «Raubkopien» nennen würden - vorausgesetzt, die entsprechenden Anbieter sind überhaupt von der deutschen Justiz erreichbar. Dagegen wäre im Grunde nichts zu sagen, wenn es nicht verbunden wäre mit einer offenbar gewollten Rechtsunsicherheit.«

Aus der monatelangen Auseinandersetzung, die u.a. mit großformatigen Anzeigenkampagnen von beiden Seiten äußerst aggressiv geführt wurde, werden laut Niggemeier am Ende die Verlage die eigentlichen Verlierer sein. »Gewinnen werden die Verlage am Ende dieses Kampfes ungefähr nichts. Und sie ahnen noch nicht einmal, was sie durch die Art, wie sie ihn geführt haben, verloren haben.«

Der Rechtsanwalt Udo Vetter, Betreiber des Blogs www.lawblog.de[2] sieht die Masse der Blogger, Twitterer und Facebook-Nutzer als Verlierer. Für Google werde sich »nichts ändern« und es stelle »sich die Frage: Wer braucht eigentlich das Leistungsschutzrecht? Ich habe nach wie vor die große Befürchtung, dass es in Wirklichkeit gar nicht gegen Google geht. Sondern darum, die Deutungshoheit der Verlage im Netz gegenüber Blogs, Facebook und Twitter zurückzugewinnen.«

Um es vorwegzunehmen: Das Projekt kann nur um den Preis der Meinungsfreiheit gelingen. Ziel der Verleger ist es, die öffentliche Beschäftigung mit Nachrichten riskant zu machen. Wer sich in seinem Blog, auf Facebook oder Twitter mit aktuellen Ereignissen auseinandersetzt, soll sich abmahngefährdet fühlen. Mit der Folge, dass viele lieber gar nichts mehr schreiben, weil sie keinen Bock und schon gar nicht das Geld haben, um Verlagsabmahnungen wegen angeblich illegal übernommener Textpassagen abzuwehren.»«

Links:

  1. http://www.stefan-niggemeier.de
  2. http://www.lawblog.de